Legalisation und konsularische Bescheinigung
Die Legalisation soll die Echtheit von kirgisischen Urkunden für den deutschen Rechtsbereich bestätigen. Die Botschaft stellt derzeit nur konsularische Bescheinigungen aus, die jedoch von den meisten deutschen Behörden anerkannt werden. Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Die Botschaft weist darauf hin, dass deutsche Urkunden nicht von der Deutschen Botschaft Bischkek legalisiert oder sonstige Echtheitsvermerke angebracht werden können. Bitte wenden Sie sich dazu an die zuständige Auslandsvertretung der Kirgisischen Republik in Deutschland.