Beantragung eines deutschen Reisepasses
1) Passausstellung
Die Botschaft ist für die Ausstellung von Reisepässen für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Kirgisistan zuständig. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland sollten ihren Reisepass bei der zuständigen inländischen Behörde an ihrem angemeldeten Wohnsitz beantragen. Die Passausstellung durch die Botschaft ist in diesen Fällen nur mit vorheriger Ermächtigung durch die zuständige inländische Passbehörde möglich und ist mit einer längeren Bearbeitungszeit und höheren Gebühren verbunden.
In unserem untenstehenden Merkblatt finden Sie Informationen zu Gebühren, vorzulegenden Dokumenten etc. Außerdem können Sie sich das Antragsformular herunterladen.
2) Kirgisisches Visum nach Passverlust
Die Botschaft stellt bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland aus. Vor der Ausreise aus Kigisistan benötigen Sie jedoch zusätzlich ein kirgisisches Visum. In unserem Merkblatt finden Sie die notwendigen Informationen dazu.